Gefahrstoffkennzeichnung mit vorschriftenkonformen Schildern

Gefahrstoffkennzeichnung
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Als Gefahrstoffe werden Gemische und Stoffe bezeichnet, die einen potenziell schädigenden Einfluss auf Menschen und/oder die Umwelt haben können. Es gibt eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen für unterschiedliche Branchen und Anwendungsfälle. Insbesondere für den Transport und die Sicherheit am Arbeitsplatz ist eine vollständige und korrekte Gefahrstoffkennzeichnung mit entsprechenden Schildern und Etiketten unverzichtbar.

Die Ablösung der alten Regeln zur Gefahrstoffkennzeichnung und die Überführung in das neue globale GHS/CLP-System dienen seit einiger Zeit zur weltweiten Vereinfachung und Vereinheitlichung. Unternehmen sollten sich umfassend mit den Vorschriften auseinandersetzen, denn Fehler bei der Gefahrstoffkennzeichnung können sowohl rechtliche als auch gesundheitliche Auswirkungen nach sich ziehen.

Definition von Gefahrstoffarten

Die Gefahrstoffkennzeichnung gilt für verschiedene Arten gefährlicher Stoffe. Die Gefährlichkeit ergibt sich dabei sowohl aus der generellen Existenz eines Stoffes als auch durch den nicht sachgemäßen Umgang mit ansonsten problemlosen Substanzen. Unterschieden wird nach physikalischen und chemischen Gruppen:

  • Reinstoffe können sowohl einzelne chemische Elemente wie Wasserstoff als auch chemische Verbindungen aus mehreren Elementen sein. So wäre zum Beispiel Wasser eine solche Verbindung, die aus den Elementen Wasserstoff und Sauerstoff besteht.
  • Gemische bestehen hingegen aus mindestens zwei Reinstoffen, die auch in unterschiedlichen Aggregatzuständen vorliegen können.
  • Erzeugnisse unterliegen den Vorschriften zur Gefahrstoffkennzeichnung nicht aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften, sondern wegen ihrer technisch-physikalischen Eigenschaften. Die exakte Definition von Gemischen und Erzeugnissen ist durch Gesetze geregelt, die im Einzelfall verwirrend sein kann.

Von einem Gefahrstoff ist immer dann die Rede, wenn es sich um Reinstoffe, Gemische oder Erzeugnisse handelt, die mindestens eine gefährliche Eigenschaft aufweisen. Die Gefährlichkeit kann sich auf Schäden an lebenden Organismen oder an totem Material beziehen (z. B. bei Säuren). Auch die Feuer- und Explosionsgefährlichkeit sowie eine potenziell umweltschädliche Wirkung fallen unter die Pflicht zur Gefahrstoffkennzeichnung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die gefährlichen Eigenschaften von Beginn an bestehen oder erst im Rahmen von Herstellungs- oder Anwendungsprozessen entstehen.

Grundlagen der Gefahrstoffkennzeichnung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist die gesetzliche Grundlage für Maßnahmen zur Regelung, Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische. Außerdem enthält sie Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten und weiteren Personen, die mit Gefahrstoffen umgehen. Auch die Beschränkungen für Herstellung, Verwendung und Transport gefährlicher Stoffe sind in der Verordnung geregelt.

Als Gefahrstoffe gelten Substanzen, die akute und/oder chronische Schäden bei Personen oder in der Umwelt verursachen können. Diese Definition gilt auch für Substanzen, die erst bei der Überschreitung bestimmter Grenzwerte als gefährlich gelten. Die Gefahrstoffkennzeichnung ist ein wichtiges Element für die Sicherheit beim Umgang oder bei der Herstellung solcher Stoffe und Gemische.

Sie ist nicht nur für Industrie und Gewerbe wichtig, sondern auch für private Haushalte. Tatsächlich gehen wir im Alltag häufig mit Gefahrstoffen um, ohne es überhaupt zu bemerken. Wer etwas genauer hinsieht, findet auf Verpackungen und Gebrauchsanweisungen jedoch sehr schnell Hinweise zur Gefahrstoffkennzeichnung.

Beispiele für Gefahrstoffe im Alltag:

  • Benzin
  • Desinfektionsmittel
  • Reinigungsmittel
  • bestimmte Stäube (z. B. Bauschutt oder Holzstaub)
  • Lacke
  • Lösungsmittel
  • Aceton (z. B. in Nagellackentferner)
  • Wasserstoff

Vorschriften zur Gefahrstoffkennzeichnung

Seit einigen Jahren ist die Gefahrstoffkennzeichnung weltweit standardisiert. Grundlage hierfür ist das Global Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS/CLP). Als Gefahrstoffe nach GHS gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Eigenschaften einer oder mehrerer Gefahrenklassen zugeordnet werden können:

  1. Physikalisch-chemische Gefahren
  2. Gefahren für die menschliche Gesundheit
  3. Gefahren für die Umwelt

Derzeit unterscheidet die Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS 28 Gefahrenklassen. Davon zählen 16 zu den physikalisch-chemischen Gefahren, zehn zu den Gesundheitsgefahren und zwei zu den Umweltgefahren. Abhängig von Art und Ausmaß der Gefährdung existieren weitere Kategorien und Unterklassen mit entsprechenden Piktogrammen, Gefahrenhinweisen (sogenannte H-Sätze) und Signalwörtern (wie “Gefahr”).

Mit der Einführung des GHS in der Europäischen Union wurden die alten Regeln zur Gefahrstoffkennzeichnung sukzessive ersetzt. Dies gilt insbesondere für die früher gebräuchlichen Gefahrenschilder mit oranger Grundfarbe. Auch die zugehörigen Gefahrenpiktogramme wurden neu gestaltet. Die aktuellen Varianten nach GHS sind nicht mehr orange, sondern zeigen schwarze Symbole vor weißem Hintergrund. Die Symbole sind außerdem mit einem auf die Spitze gestellten Quadrat in roter Farbe umrandet.

Zusätzlich zu den Gefahrenpiktogrammen sieht die Gefahrstoffkennzeichnung die Verwendung sogenannter Signalwörter vor. Dabei handelt es sich in der Regel um “Achtung” oder “Gefahr”. Während sich “Achtung” auf weniger schwerwiegende gefährliche Situationen bezieht, wird “Gefahr” bei ernsten Gefahren verwendet, die schwere Verletzungen, Gesundheitsschäden oder auch den Tod nach sich ziehen können. Dies ist beispielsweise bei ätzenden oder stark krebserregenden Stoffen der Fall. Es gilt aber auch für explosive Stoffe und Gemische sowie für Substanzen, die beim Einatmen akut toxisch wirken.

Wo kommt die Gefahrstoffkennzeichnung zum Einsatz?

Überall dort, wo es zu einer Gefährdung für die Gesundheit oder die Umwelt kommen könnte, sind Schilder oder Etiketten zur Gefahrstoffkennzeichnung zu verwenden. Angebracht werden diese an allen wichtigen Orten wie zum Beispiel:

  • auf Verpackungen und Gefahrstoffbehältern
  • in Produktionsstätten der Industrie
  • in Laboren
  • auf Baustellen
  • in Lagerhäusern
  • an Transportmitteln
  • im privaten Bereich (z. B. Haushaltschemikalien wie Reiniger)

Die exakte Gefahrstoffkennzeichnung ist nicht nur im Vorfeld wichtig, um Gefährdungen zu vermeiden. Kommt es zu Unfällen oder Problemen beim unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Stoffen, ist es für die anschließende Hilfeleistung enorm wichtig, die Art und Eigenschaften der jeweiligen Gefahrstoffe zu kennen.

Zu berücksichtigen sind außerdem Wechselwirkungen, falls mehrere Gefahrstoffe auf einmal verwendet werden. Für Feuerwehr und Rettungsdienste gibt es umfangreiches Informationsmaterial, das die Hilfeleistung erleichtert. Bestandteil einer vollständigen Gefahrstoffkennzeichnung sind daher nicht nur Schilder und Etiketten, sondern auch korrekt ausgefüllte Sicherheitsdatenblätter.

Wer ist zuständig für die Gefahrstoffkennzeichnung?

Verantwortlich für die korrekte Kennzeichnung von Gebinden und Verpackungen ist der Hersteller der jeweiligen Stoffe. Dies gilt auch für die Erstellung der Sicherheitsdatenblätter. Ist im laufenden Betrieb das Umfüllen von Gefahrstoffen vom Originalgebinde in andere Behälter erforderlich, trägt der jeweilige Anwender die Verantwortung für die korrekte Gefahrstoffkennzeichnung.

Außerdem muss der Gefahrstoffbehälter selbstverständlich für den jeweiligen Gefahrstoff geeignet sein. Im Arbeitsalltag werden diese Details oft vernachlässigt. Firmenbetreiber sollten daher sorgfältig darauf achten, dass eine sachgerechte und vorschriftenkonforme Gefahrstoffkennzeichnung bei allen Arbeitsschritten vorgenommen wird.

Wo bekommt man fachgerechte Schilder für die Gefahrenkennzeichnung?

Je nach Betriebsgröße haben Unternehmen unterschiedlichen Bedarf zur Lösung ihrer Herausforderungen für die Gefahrstoffkennzeichnung. Von normgerechten Schildern im Lager oder in der Produktionsstätte bis hin zu Etiketten für Verpackungen und Versand gibt es Fachbetriebe wie die Gebr. Wenzelmann GmbH, die sich auf Gefahrstoffkennzeichnung spezialisiert haben. Wichtig ist dabei nicht nur die korrekte Darstellung von Piktogrammen und Gefahrensymbolen, sondern auch die passende Größe der Schilder für den jeweiligen Anwendungsfall.

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