Typenschild Maschinenrichtlinie: Was ist zu beachten?

Typenschild Maschinenrichtlinie
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Das Typenschild ist eine Art Personalausweis für Maschinen. Es enthält wichtige Informationen und Kerndaten von Maschinen oder Produkten. Oftmals kommt es zu Missverständnissen über die Frage, welche Angaben zwingend vorgeschrieben sind und wie beispielsweise das CE-Zeichen anzubringen ist. Antworten gibt die Typenschild Maschinenrichtlinie, die seit 2006 die Inverkehrbringung von Maschinen in der Europäischen Union verbindlich regelt. Wir fassen die wichtigsten Aspekte für Sie zusammen.

Wozu dient das Typenschild an der Maschine?

Typenschilder sind auf allen technischen Produkten, Maschinen und Anlagen zu finden. Sie dienen der eindeutigen Kennzeichnung und Identifizierung der wichtigsten technischen Daten. Diese auf einem Typenschild aufzulisten, ist natürlich sinnvoll, da nicht immer und überall ein Produktdatenblatt oder sonstige Dokumentationen vor Ort sind.

Vorgeschrieben ist ein Typenschild für alle Produkte und Maschinen, die unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen. Sie soll sicherstellen, dass Käufer und Anwender über wichtige Leistungsdaten und Sicherheitshinweise informiert sind.

Typenschilder sind außerdem so haltbar an der Maschine angebracht, dass sie nicht ohne Weiteres verblassen oder entfernt werden können. Neben den technischen Angaben ist die Herstellerangabe oder der Name des Importeurs besonders wichtig, damit die Maschine entsprechend zugeordnet werden kann. Eine vollständige Postanschrift ist zwingend erforderlich.

Außerdem enthalten Typenschilder häufig Gütesiegel wie TÜV oder GS-Prüfsiegel und andere Normen-Symbole. Für die Inverkehrbringung in der EU ist vor allem das CE-Zeichen wichtig, welches die Konformität mit europäischen Vorschriften garantiert. Näheres dazu besprechen wir noch im weiteren Verlauf.

Welche Angaben schreibt die Typenschild Maschinenrichtlinie vor?

In der Typenschild Maschinenrichtlinie sind gewisse Mindestanforderungen aufgelistet, die festlegen, welche Informationen auf einem Typenschild zwingend angegeben sein müssen. Dazu zählen:

  • exakte Bezeichnung der Maschine
  • Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers (alternativ: Bevollmächtigter bzw. Importeur in der Europäischen Union)
  • Bezeichnung der Baureihe
  • Bezeichnung des Typs
  • Seriennummer (sofern vorhanden; eine Vergabe ist nicht zwingend vorgeschrieben)
  • wichtige technische Daten
  • angewendete Normen
  • Baujahr (Datum der Vollendung des Herstellungsprozesses)
  • CE-Kennzeichnung bzw. CE-Symbol

Hinsichtlich der Angabe von Normen bzw. der CE-Kennzeichnung genügt die Darstellung in Kurzform mithilfe von Symbolen oder Abkürzungen. Insbesondere die CE-Kennzeichnung muss klar erkennbar und deutlich lesbar angebracht sein.

Zusatzangaben, die von der Maschinenart abhängen

Je nach Maschinen- oder Produktart können unterschiedliche Kennzeichnungsnormen gelten. So müssen beispielsweise auf Typenschildern für handgeführte Elektrowerkzeuge oft folgende Angaben zu finden sein:

  • Spannung und Frequenz
  • Stromaufnahme
  • Nennleistung
  • IP-Schutzart und Schutzklasse
  • Nenndrehzahl

Zusätzliche Pflichtangaben für bewegliche Maschinen

Typenschilder von Maschinen, die aufgrund ihrer Beweglichkeit eine potenzielle Gefährdung darstellen, müssen neben den oben aufgeführten Pflichtangaben weitere Informationen enthalten:

  • Nennleistung in Kilowatt (kW)
  • Masse in Kilogramm (kg), die beim häufigsten Betriebszustand anliegt
  • bei Anhängevorrichtungen: maximal zulässige Zugkraft in Newton (N)
  • bei Anhängevorrichtungen: maximal zulässige vertikale Stützlast in Newton (N)

Das Gewicht der Maschine muss laut Maschinenrichtlinie nicht unbedingt auf dem Typenschild angegeben werden. Etwas anderes gilt dann, wenn ein Teil der Maschine während des Gebrauchs mit Hebezeugen gehandhabt wird oder für Maschinen, die für das Heben von Lasten vorgesehen sind. Dann ist das Gewicht dauerhaft und eindeutig anzugeben.

Es ist zweckmäßig, dies auf dem Typenschild zu tun, damit die Information nicht erst gesucht werden muss. Auch die maximale Tragfähigkeit ist an gut sichtbarer Stelle anzugeben. Sie ist eventuell zusätzlich an jedem Bedienplatz der Maschine anzubringen, falls die Tragfähigkeit von unterschiedlichen Betriebszuständen abhängt. In diesem Fall ist die Darstellung in Form von Tabellen und Diagrammen hilfreich.

Das CE-Zeichen: Wichtiger Bestandteil der Typenschild Maschinenrichtlinie

CE steht für den Begriff Conformité Européenne und dient als Bescheinigung dafür, dass ein Produkt oder eine Maschine den jeweiligen EU-Richtlinien entspricht. Es ist ein minimaler Sicherheitsstandard, der für alle Produkte im europäischen Binnenmarkt gilt. Fehlt das CE-Symbol, muss der Hersteller oder Importeur für den Vertrieb Einzelgenehmigungen einholen, was den gesamten Logistikprozess verkomplizieren würde.

Grundregeln für die CE-Kennzeichnung:

  • dient als Verwaltungszeichen sowie als Herstellererklärung
  • ist immer vor der Inverkehrbringung anzubringen
  • ist für alle Produkte vorgeschrieben, die der Kennzeichnungsrichtlinie unterliegen, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen
  • ist keine freiwillige Maßnahme

Wo muss das CE-Kennzeichen angebracht sein?

Die CE-Kennzeichnung darf laut Typenschild Maschinenrichtlinie nicht an einer beliebigen Stelle der Maschine, Anlage oder eines Produkts angebracht sein. Vielmehr soll sie nach Möglichkeit bei den Herstellerangaben platziert werden. Daher ist die Angabe des CE-Symbols auf dem Typenschild die Regel. Ausnahmen gibt es dann, wenn ein Typenschild aus technischen Gründen nicht direkt auf dem Produkt angebracht werden kann, etwa bei einer elektrischen Zahnbürste.

In diesem Fall ist die Angabe auf beigelegten Dokumenten und der Verpackung möglich. In diesem Zusammenhang müssen Hersteller auch auf das Produktsicherheitsgesetz achten, das ebenfalls die CE-Kennzeichnung auf dem Typenschild bzw. dem Produkt selbst vorsieht. 

Immer nur ein CE-Symbol pro Produkt oder Maschine

Manche Hersteller kommen auf die Idee, aus Gründen der Sichtbarkeit gleich mehrere CE-Kennzeichnungen an ihren Produkten, Maschinen oder Anlagen anzubringen. Dies ist jedoch nicht zulässig. Das gilt selbst dann, wenn die CE-Kennzeichnung für ein Produkt durch mehrere EU-Richtlinien vorgeschrieben ist. Auch der Zeitpunkt der Anbringung eines CE-Symbols kann relevant sein.

Grundsätzlich darf das CE-Symbol nur dann verwendet werden, wenn das sogenannte Konformitätsbewertungsverfahren bereits abgeschlossen ist. Dies ist normalerweise am Ende der Herstellungsphase der Fall. Wird ein Typenschild also erst nach der endgültigen Freigabe am Gerät angebracht, ist das kein Problem. Befindet sich die CE-Kennzeichnung aber nicht auf einem separaten Typenschild, sondern wird beispielsweise in das Gehäuse geprägt oder gegossen, ist sie ein untrennbarer Bestandteil der Maschine bzw. einer ihrer Komponenten. 

In diesem Fall darf man die Kennzeichnung bereits vor der Freigabe anbringen. Eine Inverkehrbringung (also Verkauf bzw. Auslieferung) sollte aber erst dann erfolgen, wenn das Konformitätsbewertungsverfahren tatsächlich abgeschlossen ist.

Ein Typenschild muss laut Maschinenrichtlinie dauerhaft lesbar sein

Da ein Typenschild unverzichtbare Informationen über das Produkt enthält, ist eine dauerhafte Lesbarkeit und Haltbarkeit der Kennzeichnung besonders wichtig. Dies gilt umso mehr für Produkte oder Maschinen, die unter schwierigen Umgebungsbedingungen arbeiten. So sollten für den Anwendungszweck typische Verunreinigungen oder aggressive Umgebungen bedacht werden. Ein Typenschild sollte also entsprechend strapazierfähig ausgelegt sein.

Beispiele für die Verwendung von Typenschildern:

  • Automobilindustrie
  • Schiffsbau
  • Flugzeugbau
  • Maschinen- und Anlagenbau
  • Medizintechnik
  • Lebensmittelindustrie
  • Chemische Industrie
  • Steuer- und Regeltechnik

Als Materialien für die Herstellung von Typenschildern laut Maschinenrichtlinie eignen sich unter anderem:

Welches Material für einen bestimmten Anwendungszweck am geeignetsten ist, sollten Sie mit dem Schildermacher Ihres Vertrauens absprechen. So verfügt die Gebr. Wenzelmann GmbH beispielsweise über mehr als 50 Jahre Erfahrung im Bereich der Herstellung von Industrieschildern und Typenschildern für Maschinen, Anlagen und Geräte.

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