Firmenschild außen anbringen: Wissenswertes und Tipps 

Firmenschild aussen
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Ein Firmenschild außen an der Fassade eines Gebäudes oder auch freistehend auf dem Grundstück anzubringen, ist für die meisten Gewerbetreibenden sinnvoll. Doch bei der Gestaltung und Materialauswahl kommt es häufig zu Irrtümern und Fehlern, die sich durch professionelle Beratung durch einen Schilderhersteller leicht vermeiden lassen. 

Warum sollten Sie ein Firmenschild außen anbringen? 

Während bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte sogar dazu verpflichtet sind, ein Praxisschild am Haus anzubringen, ist ein Firmenschild für Gewerbetreibende und Unternehmen nicht zwingend vorgeschrieben.

Das war nicht immer so, denn bis 2009 mussten laut Gewerbeordnung alle Ladenlokale am Eingang ein Schild mit dem Namen des Inhabers aufweisen. Inzwischen muss eine solche “Visitenkarte” nicht mehr angebracht werden. Allerdings ist es insbesondere für Läden und andere Gewerbe mit Publikumsverkehr naheliegend, ein vernünftiges Firmenschild außen am Gebäude bzw. am Geschäft anzubringen.

Schließlich dient ein solches Schild nicht nur als reine Informations- oder Hinweistafel, sondern auch als Werbemittel. Gibt es kein Ladenlokal mit großen Schaufenstern, über denen eine Neon-Reklame leuchtet, ist es für die Kunden oft gar nicht so einfach, eine Firma zu finden. Gleiches gilt, wenn sich im selben Gebäude mehrere Unternehmen befinden.

Ein gut lesbares Firmenschild muss außen allerdings anderen Beanspruchungen standhalten als in Innenbereichen (z. B. in Einkaufszentren und überdachten Passagen). Wind und Regen können dem Schild ebenso zusetzen wie Straßenschmutz oder stark salzhaltige Luft (z. B. in Küstennähe). Daher sollten sich Unternehmer bereits frühzeitig mit der Wahl eines geeigneten Standorts sowie mit der Materialauswahl befassen. 

Welche Angaben sollten auf dem Firmenschild außen enthalten sein? 

Abgesehen von einzelnen Berufsgruppen wie Ärzten gibt es in der Regel keine Vorschriften darüber, was auf einem Firmenschild angegeben sein muss. Anders als bei einem Geschäftsbrief stellt das Firmenschild keine Grundlage für ein Rechtsverhältnis dar und muss als reine Informations- und Hinweisquelle nicht die gleichen Angaben enthalten wie ein Briefkopf.

Allerdings müssen alle Angaben auf dem Firmenschild der Wahrheit entsprechen. Außerdem darf das Unternehmen damit keine Rechte anderer Mitbewerber verletzen, wie etwa durch die unzulässige Verwendung fremder Markenlogos oder durch Angaben, die gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen.

Die langjährige Erfahrung von Schilderherstellern wie der Gebr. Wenzelmann GmbH zeigt, dass sich bestimmte Konzeptionen für Firmenschilder außen wie innen bewährt haben. Obwohl es für Ihr Unternehmen möglicherweise keine Pflichtangaben gibt, sollten einige Dinge selbstverständlich auf Ihrem Firmenschild zu finden sein: 

  • Gut lesbarer Firmenname (bei Selbstständigen und Freiberuflern entsprechend Vorname und Name) 

  • Falls vorhanden: Firmenlogo als optischer Blickfang 

  • Schwerpunkt der Tätigkeit (sofern diese nicht durch Firmenbezeichnung oder Logo selbsterklärend ist) 

  • Öffnungszeiten oder die Angabe “Termine nach Vereinbarung”, falls dies für Ihre Kunden relevant und sinnvoll ist. 

  • Eventuell Kontaktdaten wie Telefonnummer, Webadresse oder E-Mail. Auf die Adressangabe kann verzichtet werden, da diese Informationen normalerweise bereits vorliegen, wenn jemand vor dem Firmenschild steht. 

  • Werbewirksame Qualitätsmerkmale wie Zertifizierungen, Partnerschaften oder Mitgliedschaften in Berufsverbänden (z. B. Vertragshändler für Marke XY) 

  • Wegbeschreibung (falls notwendig, etwa wenn der Eingang zu Ihrer Firma sich nicht direkt beim Firmenschild befindet oder in einem bestimmten Stockwerk liegt) 

Darüber hinaus gibt es viele weitere gestalterische Optionen, die Sie je nach Branche und Tätigkeitsfeld hinzufügen oder weglassen können. So ist in manchen Fällen ein werbewirksamer Slogan oder ein Firmenmotto sinnvoll. Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem erfahrenen Schilderhersteller beraten, welche Angaben für Ihren Zweck auf dem Firmenschild für Außenbereiche am passendsten sind. 

Gestaltung und Design sollten bei Firmenschildern stimmig sein 

Die optische Anmutung Ihres Firmenschildes hängt nicht nur von der hochwertigen Herstellung und dem geeigneten Material ab, das Ihren Anforderungen entspricht, sondern auch von der Ausgestaltung des Designs. Verfügt Ihr Unternehmen über eine bereits ausgearbeitete Corporate Identity samt Logo, Farbgebung, besonderen Schriftarten etc., bietet es sich an, das Firmenschild entsprechend zu gestalten.

Die Möglichkeiten für die Umsetzung hängen dabei insbesondere von der Art des jeweiligen Schildes und des gewählten Materials ab. Möchten Sie beispielsweise ein vollfarbiges Logo integrieren, ist der Digitaldruck auf eloxiertem Aluminium oder diversen Kunststoffen eher zu empfehlen als die CNC-Gravur oder Lasergravur eines massiven Metallschildes.

Doch auch hier bieten sich für die Gestaltung sehr viele Optionen, die Sie im Vorfeld mit dem Team des Schilderherstellers besprechen sollten. Die Gebr. Wenzelmann GmbH stellt beispielsweise seit 1969 Industrieschilder und Firmenschilder aller Art her und verwendet modernste technische Verfahren, um Kundenwünsche zielgerichtet umzusetzen.

Top-Qualität und Maßanfertigungen sind nur einige der Argumente, die für eine professionelle Herstellung von Firmenschildern im Außenbereich sprechen. Zum Bereich der Gestaltung zählt auch die professionelle Ausführung der Befestigung an der Fassade oder die Aufstellung eines entsprechenden Schildhalters vor dem Gebäude oder an anderer Stelle auf dem Grundstück.

Schließlich liegt nicht jeder Firmeneingang direkt an der am besten einsehbaren Stelle. Die Befestigung sollte in jedem Fall fachgerecht erfolgen, denn ein provisorisch angebrachtes Firmenschild kann außen sehr schnell entwendet werden, schief hängen, herunterfallen und auch sonst für einen schlechten Eindruck bei den Kunden sorgen. 

Welche Materialien eignen sich für ein Firmenschild, das außen angebracht werden soll? 

Grundsätzlich sind die meisten Materialien für Schilder witterungsbeständig. Im Einzelfall kann es jedoch individuelle Unterschiede geben. Ist das Firmenschild außen beispielsweise starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt, ist unbedingt auf eine gute UV-Beständigkeit des Materials und von Folien, Lacken, Farben etc. zu achten.

Wird das Schild in einem Bereich aufgestellt oder aufgehängt, in dem es außerdem zu schädlichen Umwelteinflüssen durch Chemikalien, Dämpfe, überdurchschnittlich viel Staub oder starken Temperaturschwankungen kommt, sollte dies vor der Bestellung beim Schilderhersteller zur Sprache kommen. Die Experten können Ihnen für nahezu jede Umgebung eine passende Material- und Designlösung liefern. 

Beispiele für Materialien, die sich für Schilder im Außenbereich eignen: 

  • Edelstahl 
  • Messing 
  • Aluminium (auch eloxiert) 
  • Kunststoff 
  • Acryl 

Viele Materialien lassen sich durch eine spezielle Beschichtung gegen UV-Strahlung oder schädliche Dämpfe schützen. Die letztliche Eignung hängt jedoch vom individuellen Einsatzbereich ab und lässt sich nicht pauschal festlegen. 

Dürfen Sie einfach ein Firmenschild außen am Gebäude anbringen? 

Gehört Ihnen das Gebäude nicht, in dem sich Ihre Firma befindet, stellt sich die Frage, ob Sie das Firmenschild außen einfach so anbringen dürfen. Auch Größe und Ausgestaltung können durch örtliche Gegebenheiten oder die Rechte Dritter eingeschränkt werden.

Im Einzelfall sollten Sie also vor der Bestellung eines Firmenschildes geklärt haben, ob Sie es anbringen dürfen und worauf dabei zu achten ist. Besonders zu beachten sind gesetzliche Regeln, wie sie etwa im Wohneigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) festgeschrieben sind. Das gilt auch dann, wenn Ihnen zwar die Räumlichkeiten gehören, aber das Gebäude Teil einer Eigentümergemeinschaft ist.

Demnach dürfen Firmenschilder außen an der Fassade nur dann angebracht werden, wenn den anderen Eigentümern daraus kein Nachteil erwächst, der über das übliche Maß eines geordneten Zusammenlebens hinausgeht. Außerdem darf die Montage nicht gegen eventuell vereinbarte Gebrauchsregelungen verstoßen, die vertraglich festgelegt wurden. 

Ein Firmenschild außen an der Fassade darf weder den Bestand noch die Sicherheit oder die Ästhetik des Gebäudes beeinträchtigen. 

Grundsätzlich haben Gewerbetreibende und Freiberufler ein berechtigtes Werbeinteresse. Die Anbringung eines Firmenschildes darf durch die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht abgelehnt werden, wenn dieses Interesse dadurch unzumutbar beeinträchtigt wird. 

Der Hinweis auf einen Geschäftsbetrieb darf durch ein Werbe- oder Firmenschild ortsüblich und angemessen erfolgen. 

Ein Firmenschild darf die Rechte anderer Wohnungseigentümer nicht übermäßig einschränken. Insbesondere die optische Verunstaltung des Gebäudes oder das Verdecken von Fenstern sowie Störungen im Wohnbereich durch Leuchtreklamen sind nicht hinzunehmen. 

Die Größe des Firmenschildes oder der Werbetafel ist nicht pauschal geregelt. Maßgeblich ist neben der Beschränkung durch das Baurecht bzw. Bauordnungsrecht die sogenannte Ortsüblichkeit. 

Insbesondere bei der Ortsüblichkeit gibt es häufig Unstimmigkeiten. Was der eine noch für angemessen hält, kann ein anderer Eigentümer für übertrieben halten. Was ortsüblich ist, stellt sich naturgemäß immer unterschiedlich dar. Eine schrille Leuchtreklame ist auf der Hamburger Reeperbahn absolut üblich, im Villenviertel von Blankenese hingegen eher nicht. 

Fazit: Ein Firmenschild darf außen am Gebäude nicht fehlen 

Für fast jede gewerbliche Tätigkeit, die mit Kundenverkehr verbunden ist, sollte ein Firmenschild außen am Haus oder an der Grundstücksgrenze zu finden sein. Das gilt selbst dann, wenn kein regelmäßiger Kundenverkehr stattfindet, denn auch für Paketdienste, die Post und Behörden sollte sich das Auffinden des Betriebs möglichst einfach gestalten.

Professionelle Schilderhersteller wie die Gebr. Wenzelmann GmbH bieten eine umfassende Beratung und können sowohl bei der Konzeption für die Beschriftung als auch bei der Auswahl des passenden Materials sowie der Ausgestaltung des Designs behilflich sein. 

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