Repräsentative Kanzleischilder vom Profi

Kanzleischilder
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Ähnlich wie Praxisschilder sind Kanzleischilder für bestimmte Berufsgruppen unverzichtbar. Jeder, der eine Tätigkeit als sogenanntes Organ der Rechtspflege ausübt, muss seine Kanzleiräume mit einem entsprechenden Kanzleischild kennzeichnen.

Obwohl Anwälte im Gegensatz zu Ärzten keinem generellen Werbeverbot unterliegen, soll das Kanzleischild nicht in erster Linie der Werbung, sondern der Information möglicher Klienten dienen. Auch für die Zustellung wichtiger Dokumente ist es wichtig, die Kanzleiräume mit einem gut sichtbaren Schild klar zu kennzeichnen. 

Wer muss ein Kanzleischild haben? 

Zu den bereits erwähnten Berufsgruppen, die über ein Kanzleischild für ihre Geschäftsräume verfügen müssen, zählen unter anderem: 

  • Rechtsanwälte 
  • Notare 
  • Steuerberater 
  • Gerichtsvollzieher 
  • Rentenberater 
  • Schiedsmänner und Schiedsfrauen bzw. Friedensrichter 
  • Gemeindeverwaltungen 
  • Justizverwaltungen 
  • Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 

Öffentliche Einrichtungen wie Gemeindeverwaltungen und Justizverwaltungen kümmern sich in der Regel automatisch darum, geeignete Schilder an den Verwaltungsgebäuden anzubringen. Wer aber eine eigene Praxis bzw. Kanzlei unterhält, muss sich um die Erfüllung der Pflicht zum Anbringen eines Kanzleischildes selbst kümmern. 

Gibt es Pflichtangaben für ein Kanzleischild? 

Für Arztpraxen gibt es klare Vorgaben, was auf dem Praxisschild vermerkt sein muss. Neben Namen und Fachrichtung sind dies vor allem Öffnungszeiten. Für Rechtsanwälte und andere Organe der Rechtspflege wie Steuerberater gilt Ähnliches, wenngleich die Regelungen hier nicht so streng gefasst sind.

Berät eine Kanzlei beispielsweise nur online, genügt die Angabe von Nachname und Kanzleiname auf dem Kanzleischild. Die meisten Rechtsanwälte möchten jedoch Mandanten in den eigenen Räumen empfangen und beraten. Daher sind weitere Angaben sinnvoll, wenn auch nicht verpflichtend. 

Sinnvolle Angaben, die Anwälte auf ein Kanzleischild schreiben sollten: 

  • Name der Kanzlei 
  • ggf. Kurzbezeichnung der Kanzlei 
  • Namen der Inhaber 
  • Namen weiterer Gesellschafter bzw. Partner 
  • Eventuell Kanzlei-Logo 
  • Beschreibung der Tätigkeitsbereiche (nur zulässig, wenn der Anwalt die erforderliche Qualifikation nachweisen kann) 
  • Sprechzeiten oder Hinweis auf Termine nach Vereinbarung 
  • Kontaktdaten zur Erreichbarkeit außerhalb der Kanzleistunden (z. B. Postanschrift, E-Mail-Adresse, Website sowie Telefonnummern und Faxnummern) 
  • Hinweise zur Wegbeschreibung bzw. Stockwerksangabe (z. B. wenn das Kanzleischild nicht direkt am Eingang platziert ist) 

Wo muss das Kanzleischild angebracht werden? 

Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Organe der Rechtspflege müssen für gerichtliche und behördliche Anliegen nicht nur schriftlich, sondern auch räumlich erreichbar sein. Wer eine Kanzlei betreibt, kommt also um die Anbringung eines geeigneten Kanzleischildes nicht herum.

Oftmals sind sogar mehrere Schilder empfehlenswert, um die Auffindbarkeit in Gebäuden sicherzustellen. Jeweils ein Kanzleischild gehört sowohl an die Außenfassade bzw. freistehend vor das Gebäude als auch an die eigentliche Zugangstür zu den Räumlichkeiten.

Je nach Lage und Ausgestaltung der Räumlichkeiten sollte auch an Fahrstühlen oder im Hausflur jeweils ein Kanzleischild angebracht sein. Dies ist allerdings nicht verpflichtend. 

Wie groß darf das Kanzleischild sein? 

Kanzleischilder, die in öffentlich zugänglichen Bereichen angebracht werden, unterliegen prinzipiell keinerlei Einschränkung bezüglich Größe und Gestaltung. Ein Mitspracherecht hat allenfalls der Eigentümer des Gebäudes. Manchmal gibt es Bedenken hinsichtlich der Beschränkung von Werbung für bestimmte Berufsgruppen. Aber auch Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen in werblicher Form über ihre Tätigkeit informieren, solange die Angaben 

  • Sachlich 
  • Berufsbezogen 
  • und ohne überwiegend werblichen Charakter 

ausgeführt sind. Die Ansichten darüber, ob eine Werbemaßnahme als sachlich einzuordnen ist, gehen bisweilen auseinander. Die Rechtsanwaltskammer Berlin legt die Regelung beispielsweise sehr großzügig aus und erlaubt sogar eine mehrere Meter umspannende Bandenwerbung am Gartenzaun einer Kanzlei. Auch Werbeschilder an Bussen oder Taxis sei nicht zwangsläufig verboten. Entscheidend ist nach Ansicht der Kammer stets der Inhalt der Werbebotschaft und nicht die Größe eines Schildes. 

Die Gestaltung des Kanzleischildes sollte zielführend und seriös sein 

Obwohl also durchaus werbewirksame Kanzleischilder und weitere Werbemittel zulässig sind, legen die meisten Kanzleien großen Wert auf Seriosität und Eleganz. Schließlich ist das oft zitierte Bild der “Visitenkarte der Kanzlei” bezogen auf das Kanzleischild nicht ganz falsch. Hier bekommen Klienten und Mandanten meist den ersten Eindruck, der sich bekanntlich nur schwer revidieren lässt. Viele Kanzleien verfügen heutzutage über eine eigene Corporate Identity, die Dinge wie 

  • Farbgebung 
  • Schriftarten 
  • Schriftgrößen 
  • Logos 

und ähnliche Details für Briefpapier, Website-Gestaltung und eben auch für das Kanzleischild regeln. Übrigens setzen viele Kanzleien ihr Designkonzept auch auf weiteren Schildern in ihren Praxisräumen fort. Wenn also die Kanzlei mit Türschildern, Wegweisern und ähnlichen Hinweisen ausgestattet werden soll, bietet sich die Übernahme des CI-Designs an. 

Funktioniert das Design auch auf dem Kanzleischild? 

Allerdings funktioniert nicht alles automatisch gleich gut. Was auf dem Briefkopf vielleicht extrem elegant aussieht, muss nicht zwangsläufig auch auf dem Kanzleischild ansprechend sein. So sollten die Informationen das Schild nicht überfrachten oder unübersichtlich machen. Insbesondere die Schriftgröße oder der Kontrast bei der Farbgebung können je nach gewähltem Material für ein Fassadenschild ungünstig sein.

Kann aus Platzgründen nur ein vergleichsweise kleines Kanzleischild aufgehängt werden, sollte man sich auf die wichtigsten Informationen beschränken. Die Kunst dabei ist, das Schild gleichzeitig seriös, aber dennoch auffällig genug zu gestalten, um nicht übersehen zu werden. Bei der Auffälligkeit stehen allerdings allzu knallige Farben und Formen bei grafischen Elementen wie Logos der Seriosität eventuell im Weg. 

Tipp: Lassen Sie sich von einem erfahrenen Schilderhersteller bei Konzeption, Materialauswahl und Ausführung des Designs beraten. Die Gebr. Wenzelmann GmbH stellt beispielsweise seit 1969 maßgefertigte Schilder aller Art her und liefert auch Kanzleischilder zuverlässig, schnell und in Top-Qualität. 

Welche Materialien eignen sich für Kanzleischilder? 

Da sich Kanzleischilder meist im Außenbereich befinden, sollte ein entsprechend robustes und widerstandsfähiges Material gewählt werden. Grundsätzlich stehen heutzutage viele verschiedene Materialien zur Verfügung, die alle ihre besonderen Vorzüge haben.

Entscheidend ist, dass das Kanzleischild intensiver Sonneneinstrahlung ebenso standhalten kann wie Temperaturschwankungen im Sommer und Winter. Außerdem sollte es natürlich bei Regen nicht rosten und die Schrift sollte stets lesbar bleiben. Wird eine direkte oder indirekte Beleuchtung gewünscht, stehen hierfür diverse Optionen zur Verfügung. 

Klassische Materialien für edle Kanzleischilder: 

  • Kanzleischild aus Metall (Edelstahl, Messing, Aluminium etc.) 
  • Kunststoff 
  • Acryl (Plexiglas) 

Herstellungs- bzw. Beschriftungsverfahren für Kanzleischilder: 

  • Lasergravur 
  • CNC-Gravur 
  • Ätzen 
  • Eloxaldruck 
  • Siebdruck 

Die Gravur ist edel und unverwüstlich 

Früher galt die Gravur auf Edelstahl oder Messing als ideal für seriöse Kanzleien von Notaren, Anwälten und Steuerberatern. Die Schrift wird entweder traditionell mit modernen CNC-Fräsmaschinen oder per Lasergravur in das Material gebracht. Auch Logos und grafische Elemente können auf diese Weise genutzt werden.

Die Gravur ist sehr haltbar und insbesondere bei Edelstahl unverwüstlich. Für eine Erhöhung des Kontrasts und somit eine bessere Lesbarkeit können die Vertiefungen auslackiert und eingebrannt werden. Ein solches Kanzleischild ist auch nach Jahrzehnten noch perfekt lesbar. Weitere Pluspunkte sind die Wartungsfreiheit und die einfache Reinigung von Kanzleischildern aus Metall. 

Bedruckte Kanzleischilder erlauben eine sehr flexible Gestaltung 

Edel und modern lassen sich Kanzleischilder aber auch auf andere Weise gestalten. So kann Acrylglas mit einer Satinierung versehen werden, um eine extrem edle Optik zu erhalten. Der klassische Siebdruck hat sich für die Umsetzung farbiger Logos, grafischer Elemente und von modernen Schriftarten bestens bewährt. Durch den Einsatz UV-beständiger Farben sowie zusätzlicher Veredelungstechniken wie Folierung oder Schutzlackierung ist eine lange Haltbarkeit gewährleistet. 

Eloxaldruck auf Aluminium für Kanzleischilder 

Mit dem Eloxaldruck auf Aluminium steht ein besonders ansprechendes Verfahren zur Verfügung, mit dem sich fotorealistische Digitaldrucke auf Metall realisieren lassen. Das Eloxieren versiegelt Schriften und Grafiken dauerhaft und erzeugt eine äußerst edle Optik, die für moderne Kanzleien sehr gut geeignet ist. Eloxiertes Aluminium ist äußerst temperaturbeständig und eignet sich somit bestens als Trägermaterial für Schilder aller Art. 

Folienbeschriftung als Alternative 

Sowohl Metallschilder als auch Kunststoffschilder lassen sich mit Foliendruck sehr flexibel gestalten. Gerade Kanzleischilder müssen im Laufe der Zeit ab und zu geändert oder aktualisiert werden. Möchten Sie beispielsweise die Öffnungszeiten ändern oder Fachbereiche hinzufügen bzw. entfernen, ist dies möglich, ohne das komplette Schild entsorgen zu müssen.

Lediglich die Beschriftung wird in Form einer neuen Folierung angepasst. Verlassen Partner die Kanzlei, ist es ähnlich. Bei Gravuren oder bei Druckverfahren sind die Möglichkeiten für Änderungen sehr begrenzt oder überhaupt nicht umsetzbar. Welches Verfahren für Ihr Kanzleischild letztlich geeignet ist, besprechen Sie am besten mit dem Schilderhersteller Ihres Vertrauens. 

Die Befestigung von Kanzleischildern sollte professionell erfolgen 

Fassadenschilder werden meist mit Abstandshaltern an der Wand montiert. Ist dies nicht möglich oder erwünscht, um die Bausubstanz nicht zu beschädigen, sind Schilderhalter eine Alternative. Leichtere Kunststoffschilder werden häufig mit speziellem Montagekleber an die Fassade bzw. auf einen entsprechend geeigneten Untergrund geklebt. Für Kanzleischilder eignet sich die Montage mit Abstandshaltern aber aufgrund der edlen Optik besonders gut. Eine professionelle Befestigung ist auf jeden Fall anzuraten, um einen ebenso professionellen ersten Eindruck beim Publikum zu hinterlassen. 

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